Archive for Februar, 2010
Written by admin on 28 Februar 2010
Studenten müssen bei Krankheit ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden ! Grund für diese Tatsache ist, dass viele Universitäten in Deutschland selbst entscheiden wollen ob ein Student an Klausuren teilnehmen muss oder nicht.
Studenten sollen beim Prüfungsamt der Universitäten ihr ärztliches Attest mit Angabe der Symptome einreichen. Tatsächlich verlangen Unis dies auch wenn es sich um Schnupfen oder Geschlechtskrankheiten handelt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht lassen die Unis offen. Fakt ist, dass viele Studenten diese Vorgehensweise über sich ergehen lassen, um nicht mit Repressalien rechnen zu müssen.
Offenbar gilt auch hier wieder mal, dass in unserem Land nicht nur bestimmte soziale Gruppen, wie Hartz-IV Empfänger, nicht mehr von Ihren im Grundgesetz verbuchten Rechten Gebrauch machen können/sollen, sondern auch Bürger die später mal zur Intelligenz unseres Landes gehören werden.
Nach letzten Informationen hat das Bundesland Rheinland-Pfalz Konsequenzen an diesem nun öffentlich kritisierten Rechtsdebakel gezogen und räumt seinen Studenten ein, erst ab der zweiten Krankschreibung die Symptome und Diagnose mit angeben zu müssen. Ob dies als Fortschritt gewertet werden kann ist zu bezweifeln, da dass praktizierte Unrecht der Universitäten, nur auf eine andere Ebene gezogen wird.
Interessant an dieser (Un-) Rechtssituation ist, dass es offenbar keine Regularien für Studenten gibt, Ihr Recht in einem Rechtsstaat angemessen durchzusetzen.
Foto: timur1970 / DB: photoexpress.com
Tags: Arzt, Klausur, Student, Universität
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Written by admin on 27 Februar 2010
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Tags: Bilddatenbank, Bilder, kostenlos, lizenzfrei, pixelio
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Written by admin on 27 Februar 2010
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde.
Auszug aus der Begründung des rumänischen Verfassungsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit:
Eine Person, die angerufen wird, könne aufgrund ihrer Beziehung zum Anrufer ungewollt zum Ziel staatlicher Strafverfolgung werden.
Diese mögliche Einmischung in das Privatleben erscheint den Richtern als zu exzessiv. Da das Gesetz für alle Personen gleichermaßen gelte, berge es die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung ausgehebelt und alle Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze unter den Verdacht gestellt werden, terroristische oder sonstige schwere Straftaten begangen zu haben. Da sich das Gesetz auf fast alle natürlichen und juristischen Benutzer öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und -netze erstrecke, sei es nicht vereinbar mit den Bestimmungen auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Gewährleistung des Rechts auf Privatleben, das Briefgeheimnis und die Meinungsfreiheit garantiere.
Das rumänische Verfassungsgericht verneint nicht die Gründe, aus denen heraus das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geschaffen wurde. Es sei “unabdingbar, ausreichende und wirksame rechtliche Mittel zur Verfügung zu stellen, die der kontinuierlichen Modernisierung und Entwicklung von Kommunikationsmitteln Rechnung tragen, damit das Auftreten von Kriminalität kontrolliert und bekämpft werden kann”. Da müssten die Rechte des Einzelnen mit denen der Allgemeinheit abgewogen werden. In diesem Zusammenhang nahmen die rumänischen Richter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1978, bezug. Demnach könnten Eingriffe ohne ausreichende Garantien die Demokratie, die eigentlich verteidigt werden soll, untergraben oder sogar zerstören.
Ein Land wie Rumänien, lernt aus seiner unheilvollen Vergangenheit und hält den europäischen Demokratien den “Spiegel” vor…!
Tags: Datenschutz, Privatspähre, Rechtmäßigkeit, Verfassungsgerichtshof, Vorratsdatenspeicherung
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Written by admin on 26 Februar 2010
Nun ist es offiziell, dass Bundesland Nordrhein-Westfahlen (NRW) kauft die umstrittene Steuersünder-CD (Quellen APN, dpa, N24) !
So erklärte heute eine Sprecherin des Finanzministeriums in Düsseldorf, dass die besagte CD der Finanzverwaltung vorliegt.
Angaben zum tatsächlichen Kaufpreis der Steuersünder-CD wurden dagegen nicht bekannt gegeben.
Warum die Steuersünder-CD erst jetzt nach wochenlangen Ankündigen gekauft/vorliegen soll, läßt Überlegungen aufkommen wer damit wirklich geschützt werden sollte.
Da Selbstanzeigen vor Strafverfolgung nur dann Schützen wenn sie erfolgen, bevor die Behörden auf einem anderen Weg davon erfahren haben, dürfte es jetzt für einige allerdings zu spät sein !
Es gibt aber bis jetzt keinen offiziellen Zeitpunkt wann die ersten Daten zur Überprüfung der Echtheit dieser CD an die Behörden überreicht wurden und wer dort bei dieser Überprüfung schon bekannt war, sollte viele die sich selbst angezeigt haben doch noch mit Unbehagen erfüllen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie rechtssicher verwertbar sind die auf den angebotenen Cds enthaltenen Daten wirklich ? Ist es möglich das kriminelle durch Datenklau aus anderen Quellen diese Daten von unbescholtenen Bürgern zusammenführen konnten ?
Das sich Steuersünder auf diesen CDs befinden ist bisher unbestritten, dass allerdings dadurch die angenommenen Steuereinahmen bis zu 100 Millionen Euro ausmachen sollen läßt zweifel an der Anzahl der Personen auf diesen CDs aufkommen. Eine derartig große Anzahl von Datensätzen tatsächlich physisch real zu entwenden, kann nicht die Tat eines Einzelnen oder einer kleinen Gruppe krimineller gewesen sein, ohne die Unterstützung und technische Führung von Geheim-oder Nachrichtendiensten gehabt zu haben.
Die Rechtmäßigkeit solcher Methoden durch den Staat, ist sicherlich noch nicht abschließend geklärt, auch wenn manche Politiker dieser Steuersünder-Debatte dies jetzt schon gerne so hätten !
Foto: Petr Gnuskin / photoexpress.com
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